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Über uns: Werte, Geschichte und Gemeinschaft - SG Dywidag München – Ihr Verein

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Mission & Werte
Breitensport für alle, Fairness und echte Gemeinschaft – in München zuhause, auf dem Platz verbunden.

Aus einer kleinen Sportgruppe entstand eine lebendige Gemeinschaft. Heute verbinden wir Training, Spaß und Zusammenhalt – offen für alle Leistungsstufen.

  • Gründung aus Leidenschaft für Bewegung
  • Wachstum durch ehrenamtliches Engagement
  • Breitensport als Kern unserer Identität
  • Neue Angebote entstehen mit euren Ideen

Die genauen Meilensteine folgen – wir arbeiten sie derzeit für euch auf.

Für wen wir da sind

Bei uns trainieren Einsteigerinnen und Einsteiger genauso wie Fortgeschrittene. Ob 16 oder 66 – wichtig ist die Freude an Bewegung.

  • Jung und jung geblieben
  • Teams für verschiedene Niveaus
  • Willkommen sind alle Geschlechter und Hintergründe
  • Familienfreundliche Trainingszeiten, wo möglich

Du willst reinschnuppern? Sprich uns an – wir finden die passende Gruppe.

Gemischte Sportgruppe der SG Dywidag beim Training

Wir tragen Rot – die Farbe für Leidenschaft, Teamgeist und Mut. Unser Logo und unsere Trikots zeigen, wofür wir stehen: fairer Sport, gegenseitiger Respekt und Freude am Spiel.

  • Vereinsfarbe: Rot (#A30827)
  • Gemeinschaft statt Ego
  • Offenheit & Miteinander

Ob auf dem Platz oder in der Halle: Wir gewinnen und lernen gemeinsam.

Rote Vereinsfarben der SG Dywidag sichtbar auf Trikots und Schals
Ehrenamt & Mitmachen

Unser Verein

 
Der Sportverein SG DYWIDAG besteht inzwischen seit mehr als 40 Jahren. In dieser Zeit hat der Verein viele Erfolge gefeiert, aber auch Veränderungen durchlaufen. Auf den unter nachfolgenden Seiten finden Sie näheres zu allen Belangen des Vereins, von der aktuellen Satzung bis zur Geschichte.

Wir stellen Ihnen gern eine Bestätigung über Geldzuwendungen aus, die sie steuerlich geltend machen können.
 
 
Geschichte
 
So begann es:
Die Sportgemeinschaft DYWIDAG München e.V. entstand im Januar 1978 aus der Münchner Betriebs- Volleyballmannschaft des deutschlandweit agierenden Baukonzerns Dyckerhoff & Widmann AG (DYWIDAG). Anlass waren wirtschaftliche Gründe. Zum einen, dass die Stadt München allen "eingetragenen" Vereinen die Schul- Sporthallen kostenfrei zur Verfügung stellte. Damit konnten Jahresmieten von ca. 1.000,- DM eingespart werden. Zum anderen die Wahl des Vereinsnamens unter dem Gesichtpunkt, den Sportbetrieb vom Hauptsponsor DYWIDAG finanziert zu bekommen. Von den Mitgliedern wurde nur ein symbolischer Eigenbetrag von 6,- DM erhoben. Das Sportangebot wurde um die Sparten Fußball, Kanusport und Tischtennis erweitert. Innerhalb eines Jahres traten 150 Mitglieder dem Verein bei. Zielrichtung war von Anfang an der Breiten- und Freizeitsport für Mitglieder jeden Alters als Ausgleich zur Bürotätigkeit.


Highlights
In den Spitzenjahren 1980 bis 2000 belegte die SG DYWIDAG unter den 500 Münchner Vereinen mit 280 Mitgliedern einen guten Mittelplatz. Inzwischen waren die Sparten Basketball, Gymnastik, Schach und Squash hinzugekommen. Die Fußball-, Tischtennis- und Volleyballsparte nahmen an Spielrunden der Firmen- und Behördenmannschaften teil. Die Kanuten als Paradestück des Vereins erregten in Fachkreisen Aufsehen mit der Erstbefahrung eines Wildwasserflusses auf Sardinien.


Die Situation heute
Die Insolvenz des Hauptsponsors im Jahre 2005 brachte für die SG DYWIDAG einschneidende Veränderungen finanzieller und struktureller Art, kostenlose Firmenleistungen standen nicht mehr zur Verfügung. Die Firmen- Mitglieder wurden "in alle Winde" verstreut und es erwies sich jetzt als Vorteil, dass für die SG DYWIDAG als eingetragener Verein stets auch die Möglichkeit bestand, Mitglieder aufzunehmen, die nicht der Firma angehörten.

Dem heutigen Vereinsvorstand gelang es erfreulicherweise, den Sportbetrieb in den Sparten Fußball, Tischtennis und Volleyball aufrecht zu erhalten. Und dies mit einem Bestand von ca. 100 Mitgliedern und Dank finanzieller Rücklagen einem weiterhin äußerst niedrigen Jahresbeitrag.

Mit der Einrichtung dieser Homepage ist die Erwartung verbunden, neue Mitglieder zu gewinnen, die Altersstruktur des Vereins zu verbessern und dem Sportbetrieb neuen Schwung zu geben, unter Beibehaltung des Zieles, Freizeit- und Breitensport anzubieten. V



Verein lebt vom Mitmachen. Ob als Trainerin, Betreuer, Organisatorin von Events oder als helfende Hand – dein Einsatz macht den Unterschied.

  • Kleine Aufgaben mit großer Wirkung
  • Begleitung durch erfahrene Vereinsmitglieder
  • Fortbildungen und klare Ansprechpersonen

Du möchtest dich einbringen oder erst mal reinschauen? Starte mit einer unverbindlichen Nachricht an uns.

Vereinsvorstand – Aufgaben & Kontakt

Wer macht was im Vorstand? Lerne Aufgaben und Ressorts kennen – und wie du sie erreichst.

Zu Aufgaben & Ressorts
Zum Kontakt

Vereinssatzung – Unser Rahmen

Transparent und klar: Unsere Satzung bildet den verlässlichen Rahmen für das Vereinsleben.



Satzung der SG DYWIDAG e.V.

§1 - Name und Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Sportgemeinschaft Dywidag München e.V." abgekürzt "SG Dywidag München e.V.". Er hat seinen Sitz in München und ist unter der Nummer VR 9246 in das Vereinsregister eingetragen.
Der Gerichtsstand ist in München. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 - Zweck,Verbandsmitgliedschaft

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 AO 1977, insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursports.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Der Verein ist Mitglied des Bayrischen Land- Sportverbandes e.V. und erkennt dessen Satzung an.

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck fördert und sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand innerhalb von zwei Wochen durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet. Es können aber nur so viel Mitglieder aufgenommen werden, wie die sportlichen Anlagen es erlauben. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht.

§ 4 - Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritterklärung, Ausschluß oder Tod. Der Austritt ist jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich.
Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, aus den Verein ausgeschloßen werden,
- wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Pflichten
- wegen einen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens.
Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand durch eine schriftlichen Bescheid.

§ 5 - Beiträge, Zuwendungen, gewonnene Preise

Über die Höhe der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.
Ausscheidende Mitglieder erhalten keine Mitgliedsbeiträge, Beitragsteile oder Spenden zurück.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile, und in ihrer Eigenschaft als Mitglied, auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Bei Bedarf können Vereinsämter in Rahmen der hausrechtlichen Möglichkeiten entgeldlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach dem vorherigen Absatz trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsbeendigung.
Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beantragen.
Maßgeblich ist die Haushaltlage des Vereins.
Die von Mannaschaften gewonnen Preise werden Eigentum des Vereins.

§ 6 - Organe und Einrichtungen

Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung.
Auf Beschluß der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.

§ 7 - Vorstand

1. Vorsitender
2. Vorsitender
3. Vorsitzender
4. Schatzmeister
5. Schriftführer

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten und im Innenverhältnis entsprechend der oben aufgeführten Reihemfolge. Die Haftung des Vorstands wegen schuldhafter Schlechterfüllung seines Auftrages wird ausgeschlossen, soweit der Vorstand nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 8 - Mitgliedsversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres statt.
Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
- der Vorstand beschließt oder - ein Fünftel der Mitglieder beantragt.
Die Versammlung beschließt über den Vereinsbeitrag, die Entlastung des Vorstands, die Wahl des Vorstands, über Satzungsänderungen sowie über Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind.
Die Mitgliederversammlung ist eine Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig.
Die Beschlüsse werden mit einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesende Mitglieder es beantragen.

§ 9 - Niederschrift

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Die Niderschrift ist von Versammlungsleiter und von Schriftführer oder einen von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 10 - Kassenprüfung, Entlastung

Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstellen der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung des Vereins und der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes.

§ 11 - Abteilungen

Für die im Verein betriebenen Sportarten können Abteilungen mit Genehmigung des Vorstandes gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstands das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich tätig zu sein. Die Abteilungen können kein eigenes Vermögen bilden.

§ 12 - Auflösug des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck mit einer vierwöchigen Frist eiberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
In dieser Versammlung müssen mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein.
Die Auflösung kann nur mit einer Dreiviertel- Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Das nach Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes verbleibende Vermögen ist dem Bayrischen Landes- Sportverband oder, für den Fall der Ablehnung,
der Landeshauptstadt München mit der Maßgabe zu überweisen, es wiederum ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in § 2 genannt gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.


Satzung vom 11. Januar 1978;
geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 24. März 2010;
eingetragen in das Vereinsregister am ?.?. 2010

München, den 27.03.2010
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